Als ausgebildete/r Ersthelfer/-in in Deinem Betrieb, übernimmst Du die Aufgabe, beim Eintreten eines Notfalls, die betroffene Person zu versorgen, bis der Rettungsdienst eintrifft.
Deine Ausbildungskosten werden in der Regel von deiner zuständigen Berufsgenossenschaften (BG) übernommen.
Weitere Informationen findest Du unter unserem Link „Leistungen“
Nicht nur bei besonders gefährdeten Berufsgruppen wie Industriekletterern, Trainer, Piloten, Flugbegleitern, Rettungsschwimmern, Lehrern, Erziehern und Sicherheitsdiensten bedarf es einer regelmäßigen Auffrischung die spätestens alle zwei Jahre erfolgen muss.
Alle über einen Unfallversicherungsträger versicherten Unternehmen sind dazu verpflichtet, eine gesetzlich vorgeschriebene Anzahl an Ersthelfer/-innen nach den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 1) ausbilden zu lassen und diese alle zwei Jahre fortzubilden.