Du befindest dich hier:
Berufsgenossenschaft
Kostenübernahme
Die Unfallversicherungträger übernehmen in der Regel die Kosten für Erste Hilfe Lehrgänge. Bitte informiere dich
vorab bei Deinem Unfallversicherungsträger, für wie viele Teilnehmer/-innen eine Kostenübernahme gewährt wird.
Wichtig! Die Kostenübernahme ist nur mit einem vollständig ausgefüllten Anmeldeformular möglich.
Bitte wähle Deine Berufsgenossenschaft bzw Unfallkasse aus und folgen dem Link um Informationen zum
Kostenübernahmeverfahren zu erhalten.
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Energie Textil Electro Medienerzeugnisse
Berufsgenossenschaft Holz and Metall
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische industrie
Ihre gesetzliche Unfallversicherung
Unfallkasse Nord
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdient und Wohlfahrstspflege
Unfallkasse Berlin
Unfallversicherung Bund and Bahn
Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft
Unfallkasse Brandenburg und feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg
Wieviele Ersthelfer Sind Erforderlich?
Nachstehende Tabelle gibt dir darüber Aufschluss, wieviele betriebliche Ersthelfer in einem Betrieb mindestens ausgebildet sein müssen.
Sind in Deinem Unternehmen ausreichend betriebliche Ersthelfer vorhanden? Nein oder nicht sicher?
Dann sprich Deinen Arbeitgeber doch einfach freundlich darauf an. Gerade in kleineren Betrieben ist den Arbeitsgebern oft nicht bewußt, dass Erste-Hilfe-Kurse für betriebliche Ersthelfer gesetzlich vorgeschrieben sind, die Lehrgänge aber für den Unternehmer absolut kostenfrei sind.
So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite. Und fachlich natürlich auch.
Mindestanzahl Betrieblicher Ersthelfer | |
2 bis 20 anwesende Versicherte in Unternehmen: 1 Ersthelfer | |
Mehr als 20 Versicherte in Unternehmen: – Verwaltungs- und Handelsbetriebe: | |
Kita´s, Schulen, Sicherheitsdienst : Jeder, der aktiv mit Menschen arbeitet ! | |
Hochschulen: 10% der Beschäftigten |
Weiterführende Informationen
- Vollständige Liste offizieller Publikationen der
Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) | Fachbereich Erste-Hilfe
- Rechtliche Grundlage:
§ 26 DGUV Vorschrift 1 (Volltext)