Die Inhalte unseres Erste Hilfe Kurs Kreuzberg
Unser Erste Hilfe Kurs Berlin Führerschein bereitet Dich optimal auf den Ernstfall vor.
Typische Lerninhalte sind zum Beispiel:
- Die Bestandteile einer Rettungskette
- Sicherung der Unfallstelle und Absetzen des Notrufs
- Die stabile Seitenlage
- Herz-Lungen-Wiederbelebung
- Das richtige Abnehmen eines Motorradhelms
Der Kurspreis am Standort in Berlin-Kreuzberg beträgt 55,00€.
Vorteile eines Erste Hilfe Kurses Berlin mit Ersthelfer.tv:
- Verfügbarkeit auch in Deiner Nähe
- Kleine Gruppen für effektives Lernen
- Das Lerntempo der Online-Inhalte kann individuell angepasst werden
- Verschiedene Sprachen für die Theorie-Inhalte (Deutsch, Englisch, Russisch)
- Der Erste Hilfe Kurs von Ersthelfer.tv wird amtlich anerkannt
Ergänzt werden die Online-Theorie-Inhalte durch Präsenztermine, an den die theoretischen Kenntnisse in die Praxis umgesetzt werden.
Die Erste-Hilfe-Kurse von Ersthelfer.tv findet bundesweit an vielen verschiedenen Standorten statt, zum Beispiel in Berlin, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Mannheim, Mühlacker, Rostock oder Saarbrücken.
Antworten auf weitere Fragen rund um das Angebot von Ersthelfer.tv findest Du auch unter folgendem Link.
Melde Dich am besten noch heute für Deinen Online-Erste-Hilfe-Kurs mit Ersthelfer.tv an! Kontaktiere uns gerne auch bei weiteren Fragen. Wir freuen uns auf Deine Kontaktaufnahme.
Häufig gestellte Fragen
Kann man einen Erste Hilfe Kurs online machen?
Ja, durch die praktische Cloud-Lösung von Ersthelfer.tv kannst Du die theoretischen Lerninhalte ganz bequem online von zuhause aus absolvieren.
Die praktischen Inhalte werden dann vor Ort in der Nähe Deines Wohnorts vermittelt.
Wird ein Online Erste Hilfe Kurs anerkannt?
Ja, der Online Erste Hilfe Kurs von Ersthelfer.tv mit ergänzenden Praxis-Übungen wird amtlich anerkannt. (§ 19 FEV / DGUV V.1 – Berufsgenossenschaft)
Wie oft muss man den Erste Hilfe Kurs auffrischen?
Der Erste Hilfe Kurs für den Führerschein bedarf keiner Auffrischung und ist in der Regel ein Leben lang gültig.
Betriebliche Ersthelfer und Angehörige besonderer Berufsgruppen (z.B. Sicherheitspersonal nach §34a GewO) müssen ihr Wissen nach 2 Jahren durch eine sogenannte Erste-Hilfe-Fortbildung auffrischen.