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INDIVIDUELL, INTELLIGENT, INTERAKTIV, INNOVATIV, INTEGRIERT.
Durch software-unterstützte Wissenvermittlung
Und das ganze nicht nur Täglich sondern auch auf Deutsch, Englisch & Russisch.
Grundlagen verstehen.
Jederzeit anwenden.
Massnahmen trainieren.
Jederzeit ausführen.
Amtlich anerkannt.
Jederzeit helfen können.
Es wird geschätzt, dass sich täglich ca. 2.500 Erste-Hilfe-Fälle pro Tag in Deutschland ereignen.
Im Straßenverkehr kommen in der Bundesrepublik statistisch gesehen 8 Menschen pro Tag ums Leben. Rund 1.000 weitere Menschen werden verletzt. Es ist also nach wie vor sehr wichtig und auch gesetzlich vorgeschrieben, bei Unfällen erste Hilfe zu leisten und das Leben von Mitmenschen zu retten.
Die Kosten liegen zwischen 30€ und 50€. Das hängt ganz von dem Standort ab. Bitte informiere dich darüber auf dem jeweiligen Standort oder rufe uns gerne einfach an.
Ein Notarzt benötigt in der Regel neun bis elf Minuten, bis er am Unfallort eingetroffen ist. Für das Überleben von Verunglückten ist es deshalb entscheidend, dass in diesem Zeitraum kompetent von Ersthelfern geholfen werden kann.
Zu den Inhalten eines Erste-Hilfe-Kurses gehört deshalb das richtige Vorgehen bei einem Unfall, bis der Notarzt eingetroffen ist, also zum Beispiel die stabile Seitenlage, Herzdruckmassage, Beatmung und Wiederbelebungsmaßnahmen.
Auch die richtigen Maßnahmen bei Blutungen, Herzinfarkten und Schocks wird von den kompetenten Erste-Hilfe-Profis von ERSTHELFER.tv vermittelt.
Entgegen der landläufig verbreiteten Meinung, ist ein einmal absolvierter Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein gesetzlich unbegrenzt gültig. Das gilt auch für Fernfahrerinnen und Fernfahrer oder Busfahrerinnen und Busfahrer. Es empfiehlt sich jedoch, das Wissen in diesem Bereich in regelmäßigen Abständen auffrischen zu lassen.
Wenn Sie jedoch aus beruflichen Gründen ein Erste-Hilfe-Training absolviert haben, ist dieses in der Regel maximal 2 Jahre lang gültig und muss dann aufgefrischt werden. Selbstverständlich bietet ERSTHELFER.tv auch diese Auffrischungskurse in Ihrer Nähe an.
Betriebliche Ersthelfer sind Mitarbeitende in Betrieben und Unternehmen, die bei einem Arbeitsunfall erste Hilfe leisten. Die genaue Anzahl hängt von der Größe des Betriebs ab und ist in §26 der Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung geregelt .
Dort heißt es:
“Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen: Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer und bei mehr als 20 anwesenden Versicherten a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %, b) in sonstigen Betrieben 10 %, c) in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe, d) in Hochschulen 10 % der Versicherten nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII).”