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Fragen
Antworten auf Deine Fragen
Wie viele Ersthelfer benötigt mein Betrieb ?
Mindestanzahl Betrieblicher Ersthelfer | |
2 bis 20 anwesende Versicherte in Unternehmen: 1 Ersthelfer | |
Mehr als 20 Versicherte in Unternehmen: – Verwaltungs- und Handelsbetriebe: | |
Kita´s, Schulen, Sicherheitsdienst : Jeder, der aktiv mit Menschen arbeitet ! | |
Hochschulen: 10% der Beschäftigten |
FAQ
WIRKLICH WICHTIGE FRAGEN
Wann beginnen Eure Kurse?
Dein Kurs startet jeweils zu Beginn der Öffnungszeiten des jeweiligen Standortes.
Wie lange dauert ein Erste-Hilfe-Kurs?
7,5 Stunden.
Jeder Erste-Hilfe-Kurs dauert 9 Unterrichtseinheiten zzgl. drei Pausen à 15 Minuten.
1 Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten.
405 Minuten (9 x 45 Minuten Unterricht)
45 Minuten (3 x 15 Minuten Pause)
__________________________________________
450 Minuten
Wo finden Erste-Hilfe-Kurse statt?
Alle Kursorte findest Du unter standorte.ersthelfer.tv.
Was kosten die Kurse?
Die Kosten für Ihren Kurs können je nach Standort variieren liegen aber meist zwischen 50 und 60 EUR für 7,5 Stunden.
Unter bestimmten Umständen, ist Dein Erste-Hilfe-Kurs kostenfrei.
Wie Sie zu einem kostenlosen Erste-Hilfe-Kurs kommen erfahren Sie hier.
Wählen Sie hier Ihren gewünschten Standort aus, um die Kosten für Ihren Kurs anzusehen.
Für spezielle Kurse, z.B. geschlossene Gruppen oder Spezialkurse benutze bitte unser Kontaktformular.
Gibt es Parkmöglichkeiten?
JEIN.
Da die ERSTHELFER.tv – Standorte meist sehr zentral gelegen sind, gibt es in der Regel keine oder nur wenige Parkplätze, so dass wir Euch empfehlen, mit dem ÖPNV anzureisen.
Was muss ich zum zum Erste-Hilfe-Kurs mitbringen?
- Ein gültiges amtliches Ausweisdokument, z.B. Reisepass oder Personalausweis.
(Nicht anerkannt werden Schülerausweise oder dergleichen)
- Die Kursgebühr möglichst passend in bar (Kartenzahlung derzeit leider nicht möglich)
ODER
die vollständig ausgefüllte, mit Stempel und Unterschrift versehene Kostenübernahme-Erklärung, z.B. BG-Teilnehmerliste (Weitere Infos zu Kostenübernahme) - Für den Sehtest nach § 67 FeV, falls benötigt, die Brille bzw. Kontaktlinsen.
- Da einige praktische Übungen absolviert werden müssen, empfiehlt es sich, geeignete, strapazierfähige Kleidung und festes Schuhwerk zu tragen.
- Sehr wichtig: GUTE LAUNE … 🙂
ZUSATZLEISTUNGEN
In welchen Sprachen kann ich den Kurs absolvieren?
Alle Kursinhalte werden simultan untertitelt. Daher haben Sie die Möglichkeit, unsere Kurse in den folgenden Sprachen zu absolvieren:
- Deutsch (für Hörgeschädigte)
- Englisch
- Russisch
- Polnisch (im Aufbau)
- Türkisch (im Aufbau)
- Französisch (im Aufbau)
Die Praxis findet immer in deutscher Sprache statt, allerdings beherrscht jeder Ausbilder zumindest die englische Sprache. Da jedoch die komplette Theorie in der Muttersprache verfügbar ist, stellen die praktischen Übungen erfahrungsgemäß kein Problem mehr dar.
Kann ich Passbilder bei ERSTHELFER.tv anfertigen lassen?
Du kannst während Deinem Aufenthalt an den meisten ERSTHELFER.tv-Standorten die folgenden Zusatzleistungen buchen und somit alles an einem Tag erledigen:
Leistung | Gebühr |
Biometrische Passbilder | unterschiedlich (je nach Standort) |
Sehtest gem. § 67 Fahrerlaubnisverordnung (FEV) | EUR 9,00 |
Kann ich den Sehtest bei ERSTHELFER.tv durchführen lassen?
Du kannst während Deinem Aufenthalt an den meisten ERSTHELFER.tv-Standorten die folgenden Zusatzleistungen buchen und somit alles an einem Tag erledigen:
Leistung | Gebühr |
Biometrische Passbilder | unterschiedlich (je nach Standort) |
Sehtest gem. § 67 Fahrerlaubnisverordnung (FEV) | EUR 6,43 |
KOSTEN & KOSTENÜBERNAHME
Was kosten die Kurse?
Die Kosten für Ihren Kurs können je nach Standort variieren liegen aber meist zwischen 55 und 60 EUR für 7,5 Stunden.
Unter bestimmten Umständen, ist ihr Erste-Hilfe-Kurs kostenfrei.
Wie Sie zu einem kostenlosen Erste-Hilfe-Kurs kommen erfahren Sie hier.
Wählen Sie hier Ihren gewünschten Standort aus, um die Kosten für Ihren Kurs anzusehen.
Für spezielle Kurse, z.B. geschlossene Gruppen oder Spezialkurse benutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
Können die Kosten durch die Berufsgenossenschaft übernommen werden?
Ja. Weitere Infos findest Du hier.
Können die Kosten durch meinen Arbeitgeber oder meine Eltern übernommen werden?
Grundsätzlich ist es möglich, dass die Kosten von einer dritten Person (z.B. Eltern, Verein, Berufsgenossenschaft) übernommen werden. In allen Fällen benötigst Du ein entsprechendes Formular.
Bitte wählen, um welche Art der Kostenübernahme es sich handelt:
Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft (BG)
z.B. für betriebliche Ersthelfer
Kostenübernahme durch Dritte
z.B. durch den Arbeitgeber (falls nicht durch BG gedeckt), die Eltern, den Verein etc.
GESETZLICHE REGELUNGEN
Bin ich verpflichtet an den praktischen Übungen (Teilnehmerübungen) teilzunehmen?
JA.
Praktische Übungen, wie z.B. die stabile Seitenlage sind zentraler Kursbestandteil. Um die amtliche Teilnahmebescheinigung nach § 68 FeV oder die Teilnahmebescheinigung gem. DGUV-Vorschrift 1 von uns zu erhalten, ist es erforderlich, alle vorgesehenen praktischen Übungen zu absolvieren. Auf diese Weise soll Ihr/e Trainer/in zu der Überzeugung gelangen, dass Sie die Maßnahme sicher beherrschen. Das bedeutet auch, dass manche Teilnehmer die Übungen öfters oder auch länger durchführen müssen als andere.
Einzige Ausnahme:
Körperbehinderte können unter Vorlage eines ärztlichen Attestes oder Behindertenausweises gem. § 8a StVZO (VkBl. 1971,6) von der Teilnahme an einzelnen Übungen befreit werden.
Wie lange ist mein Teilnahmezertifikat (Erste-Hilfe-Schein) gültig?
GÜLTIGKEITSDAUER DES TEILNAHMEZERTIFIKATES (ERSTE-HILFE-SCHEIN)
Vor dem 1. April 2015 ausgestellte Bescheinigungen für „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ und „Erste Hilfe“ sind noch bis zum 31.12.2015 gültig.
Nach dem 1. April 2015 ausgestellte Bescheinigungen zum Erwerb des Führerscheins („Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ und „Erste Hilfe“) haben theoretisch eine unbegrenzte Gültigkeit. Letzlich liegt es jedoch häufig im Ermessen der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, ob sehr alte Kursbescheinigungen anerkannt werden oder nicht.
Bescheinigungen über die betriebliche Ersthelferausbildung nach DGUV-Vorschrift 1 (ehem. BGG/GUV-G 948) sind die im Regelfall 2 Jahre gültig und müssen dann durch ein Erste-Hilfe-Training aufgefrischt werden.
Rechtsgrundlagen: DGUV-Vorschrift 1, Straßenverkehrsgesetz (StVG), Erlass des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Für welche Zwecke ist meine Kursbescheinigung gültig?
Nachstehend haben wir Ihnen exemplarisch einige Verwendungszwecke für unsere Kursbescheinigungen aufgelistet. Alles weitere entnehmen Sie bitte der jeweiligen Kursbeschreibung, indem Sie auf die einzelnen ERSTHELFER.tv – Kursangebote klicken.
- Führerscheinerteilung gem. §§ 19 und 68 FEV (Fahrerlaubnisverordnung)
- Medizinstudium gem. § 5 ÄAppO (Approbationsordnung für Ärzte)
- Ausbildung von betrieblichen Ersthelfern und Betriebssanitätern
- Ausbildung von Piloten (PPL, CPC, ATPL) durch die Landesluftfahrtämter
- Übungsleiter und Instruktoren durch diverse Berufs- und Sportverbände.
- Krankenschwestern, Pfleger, Heilpraktiker und diverse andere med. Berufe.
- Securitypersonal, Taucher, Kletterer oder Reisegruppenleiter.
Wie lange ist meine Sehtestbescheinigung gültig?
GÜLTIGKEITSDAUER DER SEHTEST-BESCHEINIGUNG
„Sehtestbescheinigungen“ oder das „Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung“ dürfen bei Vorlage nicht älter als 2 Jahre sein.
Rechtsgrundlage: § 12 Abs. 7 Fahrerlaubnisverordnung (FEV)
DOKUMENTE & BESCHEINIGUNGEN
Ich habe meinen "Erste-Hilfe-Schein" verloren und benötige eine Ersatzbescheinigung für mein Teilnahmezertifikat. Wie bekomme ich diese?
Bestellen Sie Ihre Ersatzbescheinigung einfach hier online. Bitte beachten Sie, dass Ihre Bescheinigung ggf. nur eine begrenzte Gültigkeitsdauer hat.
Sie erhalten Ihre Bescheinigung dann an die von Ihnen angegebene Lieferadresse gesandt oder können diese wahlweise in der Hauptverwaltung der DEHiG – Deutsche Erste-Hilfe Gesellschaft mbH in Berlin abholen.
Ich habe meinen "Sehtestzettel" verloren und benötige nun eine Ersatzbescheinigung für meinen Sehtest. Wie?
Bestellen Sie Ihre Ersatzbescheinigung einfach hier online. Bitte beachten Sie, dass Ihre Bescheinigung ggf. nur eine begrenzte Gültigkeitsdauer hat.
Sie erhalten Ihre Bescheinigung dann an die von Ihnen angegebene Lieferadresse gesandt oder können diese wahlweise in der Hauptverwaltung der DEHiG – Deutsche Erste-Hilfe Gesellschaft mbH in Berlin abholen.