Gültigkeitsdauer

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Gültigkeitsdauer des Teilnahmezertifikates

Erste-Hilfe-Schein

Vor dem 1. April 2015 ausgestellte Bescheinigungen für “Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort” und “Erste Hilfe” sind noch bis zum 31.12.2015 gültig.Nach dem 1. April 2015 ausgestellte Bescheinigungen zum Erwerb des Führerscheins (“Lebensrettende Sofortmaßnahmen” und “Erste Hilfe”) haben theoretisch eine unbegrenzte Gültigkeit. Letzlich liegt es jedoch häufig im Ermessen der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, ob sehr alte Kursbescheinigungen anerkannt werden oder nicht.

Bescheinigungen über die betriebliche Ersthelferausbildung nach DGUV-Vorschrift 1 (ehem. BGG/GUV-G 948) sind die im Regelfall 2 Jahre gültig und müssen dann durch ein Erste-Hilfe-Training aufgefrischt werden.

Rechtsgrundlagen: DGUV-Vorschrift 1, Straßenverkehrsgesetz (StVG), Erlass des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

Gültigkeitsdauer der Sehtest-bescheinigung

Erste-Hilfe-Schein

“Sehtestbescheinigungen” oder das “Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung” dürfen bei Vorlage nicht älter als 2 Jahre sein.Rechtsgrundlage: § 12 Abs. 7 Fahrerlaubnisverordnung (FEV)

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