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Gratis Tipp
Erste-Hilfe-Kurs Gratis
Unter bestimmten Umständen ist der Erste-Hilfe-Kurs für Sie kostenfrei. Lesen Sie nachstehend, wie Sie in den Genuß einer kostenlosen Ausbildung in Erster Hilfe oder einer gratis Fortbildung in Erster Hilfe kommen.
Kostenloser Erste-Hilfe-Kurs
Ihr Arbeitgeber / Unternehmen ist Mitglied einer Berufsgenossenschaft?
- Laden Sie das Formular “Formular BG Anmeldung_F” herunter
(PDF Herunterladen-Link weiter unten auf der Seite) - Versehen Sie das Formular mit Ihrem Firmenstempel und der Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person
- Legen Sie das Formular im Original zu Beginn Ihres Erste-Hilfe-Lehrgangs der Lehrgangsleitung vor.
- Drucken Sie das Formular aus und füllen Sie es vollständig aus.
- Buchen Sie Ihren gewünschten Erste-Hilfe-Lehrgang online:
(Buchungsassistent: in diesem Fenster öffnen | in neuem Fenster öffnen)
Sie sind Lehrkraft einer staatlichen Schule?
Auch in diesem Fall wird Ihr Erste-Hilfe-Kurs gefördert.
Der Versicherungsträger Ihrer Bildungseinrichtung gibt für diesen Fall Gutscheine aus. Diesen legen Sie bei uns einfach zum Kursstart vor.
Kostenübernahme
Die Unfallversicherungträger übernehmen in der Regel die Kosten für Erste Hilfe Lehrgänge. Bitte informieren Sie sich
vorab bei Ihrem Unfallversicherungsträger, für wie viele Teilnehmer/-innen eine Kostenübernahme gewährt wird.
Wichtig! Die Kostenübernahme ist nur mit einem vollständig ausgefüllten Anmeldeformular möglich.
Bitte wählen sie ihre Berufsgenossenschaft bzw Unfallkasse aus und folgen dem Link um Informationen zum
Kostenübernahmeverfahren zu erhalten.
Wieviele Ersthelfer Sind Erforderlich?
Nachstehende Tabelle gibt Ihnen darüber Aufschluss, wieviele betriebliche Ersthelfer in einem Betrieb mindestens ausgebildet sein müssen.
Sind in Ihrem Unternehmen ausreichend betriebliche Ersthelfer vorhanden? Nein oder nicht sicher?
Dann sprechen Sie Ihren Arbeitgeber doch einfach freundlich darauf an. Gerade in kleineren Betrieben ist den Arbeitsgebern oft nicht bewußt, dass Erste-Hilfe-Kurse für betriebliche Ersthelfer gesetzlich vorgeschrieben sind, die Lehrgänge aber für den Unternehmer absolut kostenfrei sind.
So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite. Und fachlich natürlich auch.
Mindestanzahl Betrieblicher Ersthelfer |
2 bis 20 anwesende Versicherte in Unternehmen: 1 Ersthelfer |
Mehr als 20 Versicherte in Unternehmen:– Verwaltungs- und Handelsbetriebe: 5 % der anwesenden Versicherten, – Sonstige Betriebe: 10 % der anwesenden Versicherten. |
Kita´s, Schulen, Sicherheitsdienst : Jeder, der aktiv mit Menschen arbeitet ! |
Hochschulen: 10% der Beschäftigten |
Weiterführende Informationen
- Vollständige Liste offizieller Publikationen der
Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) | Fachbereich Erste-Hilfe
http://www.dguv.de/fb-erstehilfe/Vorschriften-und-Regeln/index.jsp - Rechtliche Grundlage:
§ 26 DGUV Vorschrift 1 (Volltext)