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Wenn Du Deinen Erste-Hilfe Kurs über Deine zuständige Berufsgenossenschaft “ UK Nord Unfallkasse Nord ” abrechnen möchtest, kontaktiere bitte Deine zuständige Berufsgenossenschaft, da ein Abrechnung nur möglich ist, wenn Du zuvor einen Gutschein Deiner Berufsgenossenschaft erhalten hast.

Bitte überreiche den Gutschein im Original und vollständig Ausgefüllt am Tag der Ausbildung dem zuständigem Ausbilder.
Nur so ist eine Abrechnung über die UK Nord Unfallkasse Nord gewährleistet.
Andernfalls wird die Kursgebühr vor Ort in bar fällig.

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