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Unfallversicherung Bund and Bahn

Wenn Du Deinen Erste-Hilfe Kurs über Deine zuständige Berufsgenossenschaft “UVB” abrechnen möchtest, kontaktiere bitte Deine zuständige Berufsgenossenschaft, da eine Abrechnung nur möglich ist, wenn Du Deinen bevorstehenden Erste-Hilfe Kurs zuvor anmeldest.

Sobald Du Deinen Kurs bei der UVB angemeldet hast, erhälst Du eine Bestätigungsnummer.
Nun ist folgendes zu beachten:

1) Das nachstehende Formular muss vollständig und im Original ausgefüllt werden.
2) Es ist zwingend notwendig, dass Du Deinen zuständigen Versicherungsträger, sowie Deine Mitgliedsnummer einträgst.
3) Bitte versehe das Formular mit einem Stempel, sowie einer Unterschrift.
4) Bestätigungsschreiben der UVB an Kostenübernahme heften.

Sollte das Formular nicht wie beschrieben am Tag der Ausbildung im Original inkl. Bestätigungsnummer und Bestätigungsschreiben an den zuständigen Ausbilder überreicht werden, ist eine Abrechnung über die Berufsgenossenschaft leider nicht möglich.
In diesem Fall wird die Kursgebühr vor Ort in bar fällig.

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