Kostenübernahme (PDF Herunterladen)

Kostenübernahme

Insbesondere nicht sozialversicherungs-pflichtige Mitarbeiter haben oft das Nachsehen, da in diesem Fall aus rechtlichen Gründen die Kosten nicht durch die BG übernommen werden können.

Verantwortungsbewußt handelnde Unternehmen weichen daher oft auf den Weg der Kostenübernahme aus, um auch wirklich alle Mitarbeiter zu fördern und finanziell zu entlasten.

Eine weitere Anwendungsmöglichkeit der Kostenübernahme ergibt sich sehr häufig für Fahrschulen. Insbesondere wenn die Kosten für den Führerschein durch die Arbeitagentur übernommen werden, können die Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs direkt mit der Fahrschule abgerechnet werden.

So funktioniert´s

Sie möchten die Kosten für Ihren Erste-Hilfe-Kurs durch jemanden anderen (nicht BG) übernehmen lassen?

  1. Klicken Sie auf
    → Kostenübernahme durch Andere
    und drucken Sie das Formular aus.
  2. Füllen Sie das Formular vollständig aus
  3. Versehen Sie das Formular mit der Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person und ggf. dem Firmenstempel
  4. Senden Sie das Formular vorab per Fax an 030 555 78 3 79. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.

ACHTUNG Falls die Berufsgenossenschaft Ihres Unternehmens die Kosten übernehmen soll, folgen Sie diesem Link:

BG-Kostenübernahme

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→ Kostenübernahme durch Andere (nicht: BG!)

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