Erste Hilfe im Betrieb: Sicherheit am Arbeitsplatz

Erste Hilfe

Die Erste Hilfe im Betrieb ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes. Sie dient dazu, im Notfall schnell und effektiv Hilfe zu leisten und so Leben zu retten oder schwere Verletzungen zu verhindern.

Dieser Beitrag bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Aspekte der Ersten Hilfe im Betrieb. Er erläutert die rechtlichen Grundlagen, die Anforderungen an die Ausstattung und Organisation der Ersten Hilfe sowie die Qualifikation der Ersthelfer.

Inhaltsverzeichnis

Gesetzliche Grundlagen und Normen

Betriebe sind in Deutschland verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die notwendigen Maßnahmen für die Erste Hilfe zu ermitteln und festzulegen. Die wichtigsten rechtlichen Vorgaben sind:

  1. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Nach § 10 des ArbSchG sind Arbeitgeber dazu angehalten, angemessene Vorkehrungen für Erste Hilfe und Notfallrettung zu treffen. DGUV Vorschrift 1 „Erste Hilfe“: Diese Vorschrift konkretisiert die Anforderungen an die Erste Hilfe im Betrieb, z. B. die Anzahl der Ersthelfer, die Ausstattung der Verbandkästen und die Organisation der Rettungskette.
  2. DIN 13157/13169: Diese Normen legt fest, welche Inhalte ein Verbandkasten im Betrieb haben muss.

Um die Ersten Hilfe im Betrieb zu sichern, ist Folgendes essentiell:

  • Regelmäßige Überprüfung: Sicherstellung, dass Erste-Hilfe-Ausrüstung vollständig und jederzeit einsatzbereit ist und dass Ersthelfer effektiv auf Notfälle reagieren können. Eine Checkliste für den Verbandskasten kann dabei hilfreich sein.
  • Fortlaufende Ausbildung: Ersthelfer benötigen wiederkehrende Schulungen, um ihre Fähigkeiten zu aktualisieren und auf dem aktuellen Stand zu halten.
  • Anpassung an die Betriebsgröße: Die Erste-Hilfe-Ausrüstung und die Anzahl der Ersthelfer müssen auf die Unternehmensgröße und spezifische Arbeitsplatzgefahren abgestimmt werden.
  • Berücksichtigung spezifischer Gefahren: Zusätzliche Risiken am Arbeitsplatz erfordern entsprechende Ergänzungen in der Erste-Hilfe-Ausstattung.
  • Informationspflicht und Notfallpläne: Arbeitgeber sind verpflichtet, alle Mitarbeiter über die vorhandenen Erste-Hilfe-Pläne, Ersthelfer und die Standorte der Erste-Hilfe-Ausrüstung zu informieren.
  • Spezielle Schulungen: Je nach Gefährdungslage sind Schulungen in HLW oder der Umgang mit AEDs für Ersthelfer empfehlenswert.

Wieviele Ersthelfer werden im Betrieb benötigt?

Die Gewährleistung schneller und kompetenter Erste-Hilfe-Maßnahmen im Betrieb ist entscheidend. Es ist essentiell, dass im Falle eines Unfalls oder einer plötzlichen Erkrankung umgehend und professionell geholfen werden kann. Ersthelfer sind daher in jedem Unternehmen unverzichtbar. Die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ setzt klare Anforderungen an ihre Präsenz:

  • Kleinbetriebe mit bis zu 20 Angestellten müssen mindestens einen ausgebildeten Ersthelfer vor Ort haben.
  • Bei einer Belegschaft von über 20 Personen sind in Verwaltung- und Handelsbetrieben mindestens 5 %, in produktionsorientierten Unternehmen 10 % der Belegschaft als Ersthelfer auszubilden.
  • In Kindertageseinrichtungen 1 Ersthelfer je Kindergruppe
  • In Hochschulen 10% der Beschäftigten.

Die berufsgenossenschaftlichen Träger übernehmen die Kosten für die Ersthelfer-Ausbildung, während Arbeitgeber für die Lohnfortzahlung während der Ausbildung sowie für anfallende Fahrtkosten aufkommen.

Info: Hier findet ihr weitere Informationen zur Kostenübernahme durch die Unfallversicherungsträger.

Die Basisausbildung umfasst alle wesentlichen Erste-Hilfe-Leistungen. Abhängig von den spezifischen Gefährdungen am Arbeitsplatz können zusätzliche Spezialisierungen notwendig sein – beispielsweise im Umgang mit Gefahrstoffen oder Brandschutz- und Evakuierungshelfer um die Qualifikation der Ersthelfer aktuell zu halten, sind regelmäßige Fortbildungen alle zwei Jahre erforderlich.

Welchen Erste Hilfe Koffer brauche ich im Betrieb?

Die Wahl des richtigen Erste-Hilfe-Koffers für Ihren Betrieb hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Anzahl der Beschäftigten, der Art der durchgeführten Arbeiten und den spezifischen Gefahren am Arbeitsplatz. Laut den Vorgaben der DGUV und den Normen DIN 13157 und DIN 13169 müssen Erste-Hilfe-Koffer in Betrieben entsprechend der Anzahl der Mitarbeiter und der Art der Betriebsstätte ausgestattet sein.

Für kleinere Betriebe mit geringem Unfallrisiko könnte ein Standard-Verbandkasten nach DIN 13157 ausreichend sein, der Grundausstattung für die Erste Hilfe bietet. In Betrieben mit höherem Risiko, wie in der Produktion oder auf Baustellen, ist hingegen ein erweiterter Erste-Hilfe-Koffer nach DIN 13169 zu empfehlen, der eine umfangreichere Ausstattung beinhaltet.

Bestimmung der benötigten Anzahl von Verbandkästen

Die Anzahl der benötigten Verbandkästen hängt von der Betriebsgröße, der Mitarbeiteranzahl und den spezifischen Arbeitsplatzrisiken ab. Als Orientierungshilfe dient die folgende Tabelle:

BetriebsbereichAnzahl der BeschäftigtenDIN 13157DIN 13169
Verwaltungs- und Handelsbetriebe1 – 501
51 – 3001
301 – 6002
je 300 weitere MA1
Herstellungs-, Verarbeitungsbetriebe1 – 201
21 – 1001
101 – 2002
je 100 weitere MA1
Baustellen1 – 101
11 – 501
51 – 1002
je weitere 50 MA1

Die obigen Angaben sind nur Richtwerte. Die tatsächliche Ausstattung des Erste-Hilfe-Koffers sollte an die spezifischen Bedürfnisse des jeweiligen Betriebs angepasst werden, um eine effektive erste Hilfe im Betrieb zu gewährleisten.

Für bestimmte Branchen, wie z. B. die Bauwirtschaft oder die chemische Industrie, gibt es spezielle Anforderungen an die Ausstattung des Erste-Hilfe-Koffers. Informationen zu den spezifischen Anforderungen in Ihrer Branche erhalten Sie bei der Berufsgenossenschaft oder dem Unfallversicherungsträger.

Standortbestimmung für Erste-Hilfe-Koffer

Der Gesetzgeber (DGUV) gibt klare Regeln für die Platzierung und den Standort von Erste-Hilfe-Einrichtungen vor. Im Ernstfall kann ein Erste-Hilfe-Koffer Leben retten. Daher ist es wichtig, dass er schnell und einfach zugänglich ist.

Grundlegende Anforderungen:

  • Offensichtlich und gut erkennbar: Der Erste-Hilfe-Koffer muss für jeden Mitarbeiter gut sichtbar und leicht zugänglich sein.
  • Freier Zugang: Der Weg zum Erste-Hilfe-Koffer darf nicht durch Hindernisse versperrt sein.
  • Kennzeichnung: Der Standort muss mit dem Rettungszeichen D-E003 gekennzeichnet sein.
  • Maximale Entfernung: Um im Notfall schnell und effektiv Hilfe leisten zu können, muss der nächste Erste-Hilfe-Koffer von allen Arbeitsplätzen aus innerhalb von 100 Metern erreichbar sein.
  • Typische Standorte: An Fluchtwegen, in Pausenräumen, Sanitärräumen, Lager- und Produktionsräumen.

Info: An schwer zugänglichen Orten oder in Bereichen mit hohem Gefährdungspotenzial kann es notwendig sein, zusätzliche Erste-Hilfe-Koffer bereitzustellen, die speziell an die Bedürfnisse angepasst sind, um eine umfassende Erste Hilfe im Betrieb zu gewährleisten.

Inhalt und Wartung von Verbandkästen

Der Inhalt von Verbandkästen ist in der DIN 13157 oder DIN 13169 festgelegt. Je nach Betriebsstätte kann es sinnvoll sein, die Ausstattung zu erweitern, beispielsweise um:

  • Defibrillatoren
  • Beatmungsgeräte
  • Augenspülstationen
  • Brandwundverbände
  • Sofort-Kältekompressen
  • Beatmungsmasken
  • Universalschienen
  • Tourniquets

Erste-Hilfe-Plakat (Kostenloser Download)

Der Verbandkasten muss regelmäßig auf Vollständigkeit und das Verfallsdatum der enthaltenen Artikel überprüft werden; dafür ist der Besitzer des Verbandkastens verantwortlich (z. B. der Arbeitgeber, der Betriebsleiter oder ein benannter Ersthelfer).

Erste Hilfe im Betrieb  – Umgang mit besonderen Unfallsituationen

Besondere Unfallsituationen im Arbeitsumfeld erfordern sofortige und spezifische Reaktionen. Neben allgemeinen Notfällen gehören dazu auch spezifische Ereignisse wie chemische Unfälle und akute medizinische Zustände. Entscheidend ist, dass Mitarbeiter durch Erste-Hilfe-Kurse und spezifische Ausbildungen vorbereitet werden. Diese Schulungen sind unerlässlich, um in kritischen Momenten angemessen handeln zu können.

Erste-Hilfe-Kurse verbessern nicht nur das Wissen und die Fähigkeiten der Mitarbeiter in Notfallsituationen, sondern fördern auch ein Sicherheitsbewusstsein und die Kultur der Fürsorge am Arbeitsplatz. Regelmäßige Auffrischungskurse halten das Wissen aktuell und stärken die Kompetenz im Umgang mit Notfällen.

Investitionen in die Erste-Hilfe-Ausbildung sind ein wesentlicher Bestandteil der Arbeitsplatzsicherheit und tragen zu einem umsichtigen Umgang mit besonderen Unfallsituationen bei.

Vorbereitung und Kommunikation für den Notfall

Die Vorbereitung und Kommunikation für den Notfall sind entscheidende Elemente, um eine effektive Erste Hilfe im Betrieb zu gewährleisten. Effektive Notfallpläne und die damit verbundene Kommunikation sind das Rückgrat der Betriebssicherheit. Die Erstellung von Notfallplänen und die regelmäßige Durchführung von Evakuierungsübungen gewährleisten eine strukturierte Reaktion im Krisenfall. Gleichzeitig ist eine klare Kommunikationskette, die sowohl die interne Alarmierung als auch die Koordination mit externen Rettungskräften bzw. einem Notruf umfasst, für eine zügige und koordinierte Reaktion unerlässlich.

Erste-Hilfe-Kurs im Betrieb

Erste-Hilfe-Kurse befähigen Mitarbeiter, im Notfall wirksam Erste Hilfe zu leisten und spielt eine entscheidende Rolle für die Sicherheit der Mitarbeiter und die Gewährleistung einer angemessenen Erste Hilfe im Betrieb. Die DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass in jedem Betrieb ausreichend Ersthelfer ausgebildet sein müssen. Die Anzahl der Ersthelfer richtet sich wie oben schon besprochen nach der Anzahl der Mitarbeiter und der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung.

Erste-Hilfe-Kurse für Betriebe retten nicht nur Leben, sondern erfüllen auch gesetzliche Anforderungen und fördern die Sicherheit der Mitarbeiter. Ersthelfer.tv bietet Kurse für alle Ebenen, Auffrischungen und praktische Inhouse-Seminare an. Diese Kurse sparen Zeit und Kosten und fördern die Zusammenarbeit im Team.

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